Allgemeine Reisebedingungen der Sommer Tours GbR

1. Anmeldung/Abschluss des Reisevertrages Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Reiseanmeldung kann schriftlich, mündlich oder telefonisch vorgenommen werden. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle von ihm angemeldeten Personen

2. Bezahlung bei Busreisen Mit der Anmeldung und der telefonischen oder schriftlichen Bestätigung durch den Reiseveranstalter ist keine Anzahlung fällig. Der volle Betrag muss ca. sechs bis vier Wochen, nach Rechnungsstellung, vor Reiseantritt auf unserem Konto eingegangen sein.

3. Leistung und Preise 3.1. Alle aufgeführten Preise beinhalten bereits die Nebenkosten für Gas, Strom, Wasser und Endreinigung, sofern diese nicht ausdrücklich im Katalog bzw. Flyer als Zusatzkosten aufgeführt werden. Bei Halb- und Vollpension sind die Getränke, soweit nicht extra darauf verwiesen wird, nicht inbegriffen. 3.2. Die Preise beziehen sich jeweils auf eine erwachsene Person. Kinder im Alter bis 14 Jahre können nach Absprache einen Preisnachlass erhalten. 3.3. Für den Umgang der vertraglichen Leistungen gelten ausschließlich die in unseren Katalogen bzw. Flyern, Prospekten und Ausschreibungen gemachten Angaben, sowie die in der mündlichen Reisebestätigung bestätigten Leistungen. Nebenabreden bedürfen für ihre Verbindlichkeit der schriftlichen Bestätigung des Reiseveranstalters. Reiseagenturen bzw. Gruppenreiseanbieter, die für uns als Vermittler tätig sind, sind nicht berechtigt, von den Reisebedingungen und den Prospektangaben abweichende Zusagen zu machen. Überreichte, nicht von dem Veranstalter verfasste Hotel- und Ortsprospekte haben lediglich unverbindlich Informationscharakter, ohne Gewähr auf den Inhalt. Alle Angaben über Restaurants, Sportmöglichkeiten und Fremdleistungen entsprechen dem Stand der Drucklegung. Für etwaige Änderungen können wir keine Gewähr übernehmen. Saisonbedingte Angebote (wie Swimmingpool, Liegestuhlverleih usw.) sind immer wetterabhängig. 3.4. Die Sitzplätze im Bus werden nicht nach der Reihenfolge der Anmeldung vergeben. Bei einem Sitzplatzwunsch, versucht der Busunternehmer dem nachzukommen und den Platz zu kennzeichnen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen bestimmten Sitzplatz. Die Beförderung von Reisegepäck erfolgt prinzipiell ohne Haftung. Es ist im Ausnahmefall auch möglich, dass andere Busunternehmen den Bustransfer bzw. die Mehrtagesfahrt übernehmen. Selbstverständlich bestehen wir dabei auf den gleichen Standard, den Sie von unseren Bussen gewöhnt sind. Bei Reisegruppen, die die ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl unterschreiten, können ausgewählte Kleinbusse zum Einsatz kommen.

4. Leistungs- und Preisänderung Abweichungen von einzelnen Reiseleistungen, die nach verbindlicher Reiseanmeldung notwendig werden und vom Veranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, wenn die Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Kunden unverzüglich über Leistungsänderungen zu informieren, sofern ihm dies möglich ist und die Änderungen nicht lediglich geringfügig sind.

5. Rücktritt/ Umbuchung durch den Kunden Der Reisegast kann jederzeit vor Beginn der Reise vom Vertrag zurücktreten. In Ihrem eigenen Interesse und zur Vermeidung von Missverständnissen sollte dies ausschließlich schriftlich erfolgen. Dem Reiseveranstalter steht für bereits erbrachte Aufwendungen, Reisevorbereitungen und Vorauszahlungen an Hotels, Busunternehmen usw. ein Ersatzanspruch zu:
– bis 60 Tage vor Reiseantritt 10% des Reisepreises pro Person,
– vom 59. bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 25 % des Reisepreises pro Person,
– vom 29. bis zum 15. Tag vor Reiseantritt 50 % des Reisepreises,
– vom 14. bis zum 03. Tag vor Reiseantritt 80 % des Reisepreises,
– ab 02. Tag vor Reiseantritt 100 % des Reisepreises.

Tritt der Kunde die Reise, ohne die Reise zu stornieren, nicht an, wird der volle Restpreis fällig (Diese Regelung gilt für alle Reisen). Da der Reisevertrag für den Kunden bereits mit der Anmeldung (auch telefonische Anmeldungen sind verbindlich) verbindlich wird, ist der Veranstalter berechtigt, auch dann die Stornierungskosten zu erheben, wenn die Bestätigung (auch die Mündliche) der Anmeldung noch nicht beim Kunden eingegangen ist. Wird vom Kunden ein für den Reiseveranstalter geringerer Schaden nachgewiesen, so verringern sich die Stornokosten. Umbuchungen sind bei allen Reisen bis zu 60 Tage vor Reiseantritt im Rahmen der zu diesem Zeitpunkt noch freien Angebote möglich. Dafür berechnen wir Ihnen eine Gebühr von 25,- Euro pro Person. Umbuchungen nach diesem Termin zählen als Rücktritt mit nachfolgender Neuanmeldung. Sie können sich jederzeit durch Dritte ersetzen lassen, sofern diese Personen den besonderen Bedingungen der Reise entsprechen und Sie diese Änderung dem Reiseveranstalter mitteilen. Der Ersatzteilnehmer tritt für Sie in Rechte und Pflichten des Reisevertrages ein. In diesem Fall handeln wir sehr kulant und berechnen Ihnen bei einmaliger Umbuchung (Ersatz durch Dritte) keine Gebühr.

Rücktrittkosten fallen auch bei unverschuldetem Rücktritt (z. B. Erkrankung, Todesfall o. ä.) an. Wir empfehlen Ihnen deshalb den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen Nimmt der Reisegast infolge vorzeitiger Abreise einzelne Reiseleistungen nicht in Anspruch, so behält der Reiseveranstalter den Anspruch auf den Reisepreis.

7. Rücktritt durch den Reiseveranstalter Der Reiseveranstalter behält sich vor, bei Tagesfahrten von der Reise bis spätestens 2 Tage und bei Mehrtagesfahrten bis vier Wochen vor Reiseantritt zurückzutreten, sofern die Mindestteilnehmerzahl von 18 Personen nicht erreicht wurde. Der Reiseveranstalter behält sich vor, jederzeit auch nach Antritt der Reise vom Vertrag zurückzutreten, wenn infolge nicht vorhersehbarer außergewöhnlicher Umständen (Naturkatastrophen, Seuchen bzw. Pandemien, Krieg, Zerstörung der Unterkünfte usw.) die Reisedurchführung erheblich erschwert oder unmöglich gemacht wird. Der Reiseveranstalter wird, unter den gegeben Umständen, dafür Sorge tragen, dass eine annehmbare und vertretbare Rückreise möglich wird. Etwaige Mehrkosten sind zu gleichen Teilen vom Veranstalter und Fahrgast zu tragen. Bei Rücktritt vor Reisebeginn erhält der Kunde den bereits bezahlten Preis unverzüglich zurück.

8. Haftung durch den Reisegast Der Reisegast haftet bei durch ihn verursachte Schäden am Eigentum anderer (Bus, Hotelzimmer, FH usw.). Der Reisegast hat solche Schäden umgehend der zuständigen Stelle (Busfahrer, Rezeption, Vermieter usw.) zu melden und den entstandenen Schaden zu begleichen.

9. Haftung des Reiseveranstalters Der Veranstalter haftet für die sorgfältige Auswahl der Objekte, die Richtigkeit der Angaben im Katalog bzw. Flyer und in der Reisebestätigung (auch mündlich) und für die vollständige Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen. Für Verschleißschäden, die trotz sachgemäßen Umganges mit Reisegepäck entstehen, haftet der Reiseveranstalter nicht. Im Bus liegengelassene Gegenstände werden bis zu einem Jahr aufbewahrt. Verderbliche Waren werden entsorgt.

10. Gewährleistung/Abhilfe Wird eine Reiseleistung nicht vertragsmäßig erbracht, so kann der Reisegast Abhilfe verlangen. Der Reiseveranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordert.

11. Mitwirkungspflicht des Reisenden Der Reisende ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen alles ihm zumutbare zu tun, um den entstandenen Schaden gering zu halten oder zur Behebung beizutragen. Der Reisegast ist insbesondere dazu verpflichtet, bei Beanstandungen, die nicht an Ort und Stelle behoben werden können, den Reiseveranstalter umgehend telefonisch darüber in Kenntnis zu setzen, um ihm die Möglichkeit zur

Abhilfe binnen angemessener Zeit zu geben. Kommt der Reisende dieser Verpflichtung nicht nach, stehen ihm Ansprüche insoweit nicht zu.

12. Beschränkung der Haftung des Reiseveranstalters Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf das Dreifache des Reisepreises beschränkt, wenn der Schaden auf das Verschulden eines Leistungsträgers zurückzuführen ist oder der Schaden dem Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahr1ässig zugefügt wurde.

13. Verjährung von Ansprüchen Alle Ansprüche wegen Nichterbringung oder nicht vertragsmäßiger Erbringung von Reiseleistungen hat der Reisende innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen.

14. Pass-, Visa- und Zollbestimmungen Der Veranstalter weist die Reisenden auf die Einhaltung der Pass-, Visa- und Zollvorschriften hin. Alle Nachteile die aus Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten.

15. Versicherungen Wir empfehlen Ihnen dringend den Abschluss einer Reisekrankenversicherung und einer Reiserücktrittsversicherung.

16. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages oder der Reisebedingungen hat nicht automatisch die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages oder Reisebedingungen zur Folge.

17. Gerichtsstand Der Gerichtsstand und Erfüllungsort bei Klagen gegen den Reiseveranstalter ist Potsdam.

18. Sonstiges Mit dem Erscheinen neuer Kataloge bzw. Flyer, Prospekte und Angebote des Veranstalters verlieren die Angaben in den alten Katalogen, Prospekten und Angeboten ihre Gültigkeit. Während der Reisen gemachte Fotos, können auf der Website und im Katalog durch uns veröffentlicht werden.

Impressum

Sommer Tours GbR 14547 Beelitz Ortsteil Buchholz Vertreten durch: Rainer Sommer & Christian Sommer
Telefon: +49 (0) 33204 35342
Telefax: +49 (0) 33204 41756
E-Mail: sommer-tours[at]web.de
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer DE 153 100 272